Donnerstag, April 06, 2006

Urheberrecht in der Schweiz

Das Institut für Geistiges Eigentum hat neu eine Site aufgeschaltet, in der das Urheberrecht und die aktuelle Diskussion in einfachen Worten erklärt wird.
Es lohnt sich, sich mit diesen für den Urheber kostengünstigen Rechten frühzeitig auseinander zu setzen. Nichts ist dümmer, als wenn man erst nach längerer Entwicklungszeit darauf kommt, dass man mit dem eigenen Produkt fremde Immaterialgüterrechte verletzt. Gerade das viel unterschätzte Urheberrecht ist nämlich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, ist doch die Verletzung (auch) eine strafbare Handlung - wird auf Antrag vom Staatsanwalt geahndet - und kann mit Busse und Gefängnis bestraft werden werden. Im Gewerblichen Bereich auch mit Entzug des damit erreichten Gewinns.

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